Am 04.03.2022 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt die unteren Gesundheitsbehörden angeschrieben und einen Erlass über das Vorgehen der unteren Gesundheitsbehörden bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG verkündet. Dieser Erlass tritt am 07. März 2022 in und am 31. Dezember 2022 außer Kraft.
Hier für Euch noch die FAQs des Landes zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sowie ein Schema, wie diese Impfpflicht umgesetzt werden soll.
Es wird mit Bußgeld oder auch Anordnung von Zwangsgeld gedroht. Aber auch: es ist vor Erlass eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbotes die Frage zu klären, ob eine Versorgungsgefährdung anzunehmen ist? Genau das fordern wir mit unserem Einwohnerantrag.
Wie verweisen auch auf unseren Artikel "Wie sind die Regelungen zur Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegesektor?"
Bleibt stark!!!