Erinnert ihr euch noch an 2021? Damals war die Welt seit 1½ Jahren fest im Würgegriff eines Killervirus, wobei sich die Experten heute noch darüber streiten, ob es Corona oder Karl hieß. Damals im September 2021 habe ich mich beim Gesundheitsamt erkundigt, wieviele Menschen in Absonderung tatsächlich krank werden. (https://fragdenstaat.de/a/228641) Also krank im Sinne von "wirklich krank".
Muss man ja heute immer dazu sagen. Ziel war es, herauszufinden, wie gut die Tests Erkrankungen vorhersagen können. Nun wurden aber nicht nur Menschen mit positivem Testergebnis unter Hausarrest gestellt, sondern es wurde gleich Sippenhaft bei positiver Test-Kontaktschuld verhängt. Ok, dann taugt unsere Anfrage aber immer noch dazu, herauszufinden, ob die Absonderung verhältnismäßig war oder ob man überwiegend Menschen weggesperrt hat, von denen keinerlei Krankheitsgefahr ausging.
Als braver Bürger würde man annehmen, dass ein fürsorglicher Staat solche Daten in der schlimmsten aller Jahrhundertpandemien erhebt. Als Dauerpessimist hingegen erwartet man, dass der Staat sich solchen Erkenntnissen gänzlich verschließt.
Die Antwort vom Gesundheitsamt dürfte beide Lager überraschen. Die Antwort lautete nämlich, dass solche Auskünfte nur per Post erteilt werden können. Nachdem das Gesundheitsamt zu einer elektronischen Auskunft nicht zu bewegen war, erhob ich im Januar 2022 Untätigkeitsklage gegen das Gesundheitsamt. Im folgenden schriftlichen Austausch der Argumente verstrickte sich das Gesundheitsamt in Widersprüche darüber, ob es die angefragten Daten eigentlich erhoben hat oder nicht. Mal meinte das Amt, dass die Aufbereitung der Daten wahnsinnig aufwändig sei und daher 500 Euro Bearbeitungsgebühr auslösen würde. Das ist der in Sachsen-Anhalt maximale Satz für IZG-Anfragen. Dann wiederum erklärte das Amt, dass die gewünschten Daten gar nicht vorlägen. Auch bei der mündlichen Gerichtsverhandlung im Mai 2023 konnte diese Frage nicht geklärt werden, da nur eine schlecht vorbereitete Dame aus der Rechtsabteilung im Gerichtssaal zugegen war, aber keine Experten vom Fach.
Ein anschließendes Telefonat mit der Gesundheitsamtschefin Dr. Gröger ergab, dass das Amt zwar irgendwelche Daten erhebt, diese aber nicht sehr aussagekräftig sind. Und zwar werden wie bei den Testergebnissen immer nur die positiven Ergebnisse registriert, aber nicht die negativen. D.h. Menschen in Absonderung senden irgendwann nach Tagen oder Wochen einen ausgefüllten Fragebogen ans Amt zurück oder auch nicht. In diesem ist angekreuzt, ob sie Symptome entwickelt haben oder nicht. Symptome werden in die Datenbanken Survnet/Survstat vom RKI und den halleschen Pandemiemanager eingetragen. Keine Symptome und Nicht-Rückläufer werden aber nicht unterschieden. So erhobene Daten sind tatsächlich weit gehend wertlos. Erklärung von Frau Dr. Gröger: Wenn die von uns angefragten Daten für den Umgang mit DER PANDEMIE(TM) hilfreich wären, dann würde das RKI die schon erheben lassen.
Am Telefon wiederholte Frau Dr. Gröger ihre Einschätzung, dass die Zusammenstellung der angefragten Daten aufwändig und teuer sei und ob ich meine Anfrage nicht lieber zurückziehen wolle. Auf eine Eingrenzung der Daten auf eine einfach zu verarbeitende Menge wollte sie sich nicht einlassen. Obwohl das Amt dazu verpflichtet ist. Das sei dann eine neue Anfrage - mit erneut laufenden Fristen und neuer Klage.
Jedenfalls hat Frau Dr. Gröger mir dann irgendwelche Daten zugesendet und es ging auf einmal sogar elektronisch. Und zwar als PDF. Welches laut Metadaten aus einer Excel-Datei erstellt wurde. Die originale Excel-Datei wiederum kann Frau Dr. Gröger auf gar keinen Fall niemals nicht übersenden. Die bleibt großes Staatsgeheimnis.
Der Gebührenbescheid folgte auf dem Fuße. Das Gesundsheitsamt stellt 9h hochqualifizierter Arbeit in Rechnung, die 500 Euro locker übersteigen würden. Aber der Gebührendeckel begrenzt diese Gebühren, wie gesagt, auf 500 Euro. Das entspricht etwa den Gerichtskosten, die das Amt für die verlorene Klage an die Landesjustizkasse entrichten muss.
So, liebe Hobbyprogrammierer im Lande! Damit dieser Beitrag nicht nur der allgemeinen Erheiterung dient, hier meine Wettbewerbsaufgabe für euch: Wer schafft es, die Erkrankungszahlen in Absonderung in weniger als 9h aus einer Datenbank zu ermitteln? Ja ja, da fragen die Spezialisten gleich, wie denn das Datenbankschema aussähe. Das weiß ich nicht. Habe ich aber angefragt:
https://fragdenstaat.de/a/288459
https://fragdenstaat.de/a/288460
Derweil nehmt doch ein geeignetes Datenbankschema an. Es wird sicher eine Tabelle geben mit den Spalten Personen-ID, Datum Beginn Absonderung, Datum Rückmeldung, Symptome ja/nein. Gesucht sind die monatlichen Zahlen von allen Rückmeldungen mit Symptomen (Zähler der Quote) und allen Rückmeldungen überhaupt (Nenner der Quote).
Noch eine Bitte: Der Gebührenbescheid ist zum sofortigen Vollzug bestimmt. Dass heißt, ich muss die Gebühren vorstrecken, auch wenn sie nach Jahren vom Gericht reduziert oder ganz kassiert werden. Ich werde gegen den Gebührenbescheid klagen, aber momentan arbeitet das Gesundheitsamt noch an einem Bescheid meines Widerspruchs gegen den Gebührenbescheid. Wenn ihr das Projekt unterstützen wollt, überweist bitte einen Betrag eurer Wahl an:
Stadt Halle
IBAN: DE67 8005 3762 0380 0118 55
Verwendungszweck: GP: 1100296932, BZ: 590000004580
Henning