[Unsere Anfrage an die Landesregierung hier downloaden.]
Auf die Anfrage eines Landtagsabgeordneten, ob extremistische Gruppierungen zur Teilnahme an Coronamaßnahmen kritischen Protesten aufriefen, teilte die Landesregierung mit: „Darüber hinaus wurden Aufrufe … von Gruppierungen, die dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" zugerechnet werden, bekannt.“ und listete die Bewegung Halle auf.
Wir waren verwirrt und haben in der Pressefassung des Verfassungsschutzberichts 2021 für Sachsen-Anhalt nachgelesen. In diesem steht in einer Fußnote eine einzige Bemerkung zur Bewegung Halle: Heterogene Coronamaßnahmen-kritische Protestbewegung in Halle (Saale).
Die in der Antwort der Landesregierung vorgenommene Aussage zur "Bewegung Halle" wird von uns kritisiert. Sie führt zu einer nicht zulässigen Diskriminierung und Delegitimierung der "Bewegung Halle", die sich bewusst und konsequent von extremistischen Bestrebungen abgrenzt.
Deshalb haben wir nachgefragt (den Inhalt könnt Ihr hier runterladen).