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Unser Einwohnerantrag - Dank an alle, die uns unterstützt haben!

Unser Einwohnerantrag - Dank an alle, die uns unterstützt haben!

Halle, 12. Juli 2022

PRESSEMITTEILUNG

(am Ende des Beitrages ein Auszug aus dem Wortprotokoll der Stadtratssitzung am 27.4.2022)

Einwohnerantrag abgeschmettert – so tönte es am 25.05.2022 in einem Nachrichtenportal. Das ist so nicht ganz richtig. Der Stadtrat wies den Antrag zurück. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Themen des Antrags fand so gut wie nicht statt.

Man hielt sich an formellen und materiellen Gründen fest, beinahe ohne ein Wort zu den Anliegen des Antrags zu verlieren. Lediglich Herr Geier versicherte in der Stadtratssitzung vom 27.04.2022: "…Ich möchte hier auch noch mal ausdrücklich erklären, dass wir unser Ermessen bei der Überprüfung der betroffenen Personen nach Paragraf 20 Infektionsschutzgesetz nach besten Gewissen ausüben werden und dass natürlich für uns die oberste Prämisse die Versorgungssicherheit unserer Bürger ist und deshalb werden wir jeden Einzelfall prüfen".

Besonders lautstark und mantrenartig wurde immer wieder betont, der Antrag hätte nicht den Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entsprochen.

Deutlich formuliert wurde auch die Angst, dass die von der Bürgerinitiative veranstaltete "Delegitimierung wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Verbreitung von Falschinformationen" verfänge. Und die Mehrheit der Bürger hätte sich für den Schutz vor dieser Erkrankung entschieden und sich impfen lassen. "Diese Menschen wissen, welche Gefahren die Krankheit mit sich bringt."

Ist die Kommune für unser Anliegen zuständig?

Immer wieder kam der Vorwurf, unser Einwohnerantrag sei nicht zulässig. Er behandle Themen, die nicht im Wirkungskreis der Kommune liegen. Jedoch liegt eben genau die Umsetzung des § 20 a des IfSG, nämlich das Festlegen von Betretungs- und Beschäftigungsverboten, im Bereich der Daseinsvorsorge der Kommunen.

Nur wenn ein Antrag vom Stadtrat als zulässig beurteilt wird, muss er sich damit auseinandersetzen. Eine eventuell erklärte Zulässigkeit bedeutet allerdings auch nicht, dass der Stadtrat kompetent mit dem Thema umgeht. Andererseits bedeutet eine Nichtzulässigkeit auch kein Verbot der Auseinandersetzung mit dem Thema, völlig unabhängig vom EWA. Man kann, wenn man will.

Oder man kann Zulässigkeit absprechen und weg damit, das macht es den Stadträten leichter.

Obwohl 2.797 Bürger Ihre Identität preisgaben für ein Anliegen, was öffentlich stark diskreditiert wird, nämlich den freien Widerstand gegen einen Impfzwang und ihre Sorge um den Zustand der Gesundheitsversorgung, sah man keinen Anlass, sich mit den Ängsten und Wünschen der Bürger auseinander zu setzen.

Unser Kernanliegen

Kernanliegen war eben nicht das Infektionsschutzgesetz selbst, sondern die Forderung einer Untersuchung über die Folgen des IfSG und die Sicherstellung der Versorgung unserer Einwohner mit Dienstleistungen des Gesundheitswesens. Von dieser Pflicht kann nichts und niemand die Stadt jemals entbinden. Die Stadt muss prüfen, ob diese Gefahr droht, und was sie dagegen zu tun gedenkt. Mindestens muss sie Farbe bekennen, wer für die Schäden aufkommt, die durch eine Nichtversorgung eintreten. Wenn diese Untersuchung nicht gemacht wird, sind alle Bescheide zu Aufenthalts- und Beschäftigungsverboten rechtswidrig, da diese Entscheidungen im Ermessen der Stadt stehen. Dieses Ermessen kann sie nicht sachgerecht ausüben, wenn ihr die Folgen ihrer Bescheide nicht bekannt sind.

Weder in den von uns besuchten Stadtratssitzungen noch in den besuchten Ausschusssitzungen sah sich jemand (ausgenommen die AfD, aber die AfD wird im Stadtrat nicht gern gehört) veranlasst, sich mit dieser wichtigen Forderung auseinander zu setzen. Ist ihnen das Thema der Gesundheitsversorgung ihrer Bürger egal? Es schien so. Ist ihnen ihre grundsätzliche Zuständigkeit in Fragen der Daseinsvorsorge bekannt? Es schien, als sei der großen Mehrheit aus Rat und Verwaltung diese Zuständigkeit egal.

Jedoch ist inzwischen das Land Sachsen-Anhalt unserem Anliegen zu Hilfe gekommen. Am 04.03.2022 erging ein Erlass des Gesundheitsministeriums an die Behörden: Vor dem Verfügen eines Betretungsverbotes sei zu prüfen, ob eine Versorgungsgefährdung anzunehmen ist. Denn dann ist eine Weiterbeschäftigung, eventuell unter anderen Auflagen, möglich.

Damit hat die Landesregierung unserem Antrag in seinem Anliegen entsprochen und die Regeln für die Umsetzung des IfSG in unserem Sinne festgelegt.

Unsere Unterschriften

Nichtsdestotrotz standen mit der Nichtanerkennung von 469 Unterschriften eine Hilfskonstruktion und der Vorwand zur Verfügung, sich der Auseinandersetzung mit den Themen des Antrages zu entziehen.

Wir haben uns mit der Nichtanerkennung von Unterschiften durch die Stadt befasst. Wir haben im Juni bei der Stadtverwaltung in alle Unterschriftenlisten Einsicht genommen und in deren Prüfung durch die Meldebehörde. Mit unseren (beschränkten) Möglichkeiten stellten wir fest:

  • dass Unterschriften nicht berücksichtigt wurden, obwohl alle Daten aus der Unterschriftenliste (Geburtsdatum, Anschrift) exakt mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen
  • dass Unterschriften aussortiert wurden, weil das Handzeichen der Unterschreibenden nicht formgerecht gewesen sei (was eigentlich gar nicht geht)
  • es wurden Unterschriften aussortiert, bei denen das Geburtsdatum nicht komplett notiert wurde. Das war aber nicht immer ein Grund zum Streichen, ein System war nicht zu erkennen
  • es wurden Eintragungen in den Listen als unleserlich aussortiert, die wir entziffern konnten. Es wurden mit dem Vermerk "unleserlich" zunächst gestrichene Unterschriften später doch wieder anerkannt, ein System war auch in diesen Fällen nicht zu erkennen
  • es wurden Eintragungen aussortiert, bei denen in der Adressangabe die Hausnummer nicht notiert war, aber auch das war nicht immer ein Grund zum Streichen, eine Systematik war nicht erkennbar

Unser Fazit aus dieser Unterschriftensammlung ist ernüchternd. Der Stadt stehen verschieden Werkzeuge zur Verfügung, einen ungeliebten EWA auszuhebeln. Besonders schwer in Frage zu stellen ist die Aberkennung gültiger Unterschriften. Die Stadt sitzt einfach am längeren Hebel.

Unterschriften auf Papier zu sammeln ist weder zeitgemäß noch einfach, manchmal unfair.

Es ist schwer, im Winter, bei Wind, Regen und Dunkelheit Unterschriften vollständig zu sammeln. Schnell wurden da aus einem Geburtsdatum das Tagesdatum. Teilweise wurde auch nur das Geburtsjahr eingetragen - alles mitunter ein Grund zum Aussortieren der Unterschrift. Für Menschen mit Problemen mit der Schriftsprache (Ältere, ausländische Wurzeln) ist es schwer, alle erforderlichen Angaben lesbar zu notieren.

Elektronisch zu unterschreiben, geht immer noch nicht, obwohl alle Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 elektronisch angeboten werden müssen.

Kommunen sind eigentlich verpflichtet, Einwohnern bei der Einreichung eines Einwohnerantrages behilflich zu sein. Diese Unterstützung für uns fiel aus. Von Anfang an wurde seitens der Stadt die eigene Zuständigkeit bestritten. Dann unsere Unterschriftenlisten für unzulässig erklärt. Unserer Bitte nach einem Vorabzählung der Unterschriften, um einen aktuellen Stand zu ermitteln, wurde nicht entsprochen.

Wie weiter mit dem Einwohnerantrag?

Wir haben lange überlegt, ob wir aufwändig die Zählung der Unterschriften durch die Stadt anfechten. Für uns steht infrage, ob der Weg eines so reglementierten Einwohnerantrages tatsächlich ein geeignetes demokratischer Instrument ist.

Wir haben uns nach wiederholter Debatte dagegen entschieden. Es ist die Energie nicht wert.

Das Land hat unserem Anliegen per Anordnung entsprochen, das genügt.

Wir sind gespannt, wie es in unserer Stadt weiter gehen wird und wir lernen.

Noch mal Danke an alle Unterstützer. Bleibt am Ball.

Widerspruch möglich

Gegen die Zurückweisung eines Einwohnerantrages kann jedoch jeder Unterzeichner den Verwaltungsrechtsweg beschreiten, völlig unabhängig davon, ob seine Unterschrift nun anerkannt wurde oder nicht. Über den Widerspruch im Vorverfahren entscheidet die Kommunalaufsichtsbehörde kostenfrei.

Die Pressemitteilung hier als pdf herunterladen.


Für alle, die es interessiert, noch ein Auszug aus der Niederschrift der Stadt über die Sitzung des Stadtrates vom 27.04.22, in welcher unser Einwohnerantrag behandelt wurde. Die gesamte Niederschrift ist auf der Webseite der Stadt Halle veröffentlicht.

 

Stadtratssitzung am 27.04.2022, Auszug aus dem Wortprotokoll der Stadt Halle:

Herr Schreyer (Fachbereich Recht)

... der zur Beratung und Beschlussfassung vorliegende Einwohnerantrag wurde am 15. März 2022 bei der Stadt eingereicht.
Die Verwaltung hat daraufhin eine umfassende Prüfung unter Beachtung der Ihnen bekannten Rechtsauffassung des Landesverwaltungsamtes vorgenommen und dieses Prüfergebnis lautet, dass der Einwohnerantrag sowohl formell als auch materiell unzulässig ist. Er hat zu einem das erforderliche Quorum von 2500 Unterschriften nicht erreicht. Die verwandten Unterschriftenlisten entsprechen auch nicht den formellen Anforderungen des Kommunalverfassungsgesetzes und darüber hinaus handelt es sich bei der Angelegenheit auch nicht um einen zulässigen Gegenstand für einen Einwohnerantrag. …
… sind die drei Initiatoren mehrfach zu den rechtlichen Anforderungen des Einwohnerantrages beraten wurden

Herr Schuppe (Bewegung Halle, Initiator Einwohnermeldeantrag)

Und zwar möchte ich als erstes noch mal die Bewegung Halle als solches ins Bild rücken. Wir haben so das Gefühl, dass wir so ein bisschen als Feinde der Stadt gesehen werden, weil wir jetzt was machen, was wahrscheinlich unpopulär ist aktuell. Aber das sind wir auf keinen Fall. Die Bewegung Halle ist friedlich und tolerant und will in der Stadt die Leute einen und nicht trennen. Wir versuchen einfach verschiedene Sichtweisen zu beleuchten, weil aktuell ja doch alles aus unserer Sicht mit einer Einheitsmeinung versehen ist und hier wollen wir auch Bürgern eine Mitsprachemöglichkeit geben, die eben aktuell nicht gehört werden.

Und für diese treten wir mit diesem Einwohnerantrag ein.

Der Einwohnerantrag soll kein Angriff auf Recht und Gesetz sein, sondern der Einwohnerantrag … wurde eingereicht, damit Sie zu einer Prüfung veranlasst werden, was die Folgen dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht für das Gesundheitssystem in Halle wären. Es geht also nicht darum, dass Sie die Impfpflicht aussetzen sollen, sondern Sie sollen diese Prüfung machen und im Nachgang natürlich schauen, was man da machen kann…

… es geht auch darum zu schauen, welche Unternehmen eventuell in ihrer Existenz bedroht sind und damit dann auch noch ganz andere Mitarbeiter ihren Job verlieren werden, die vielleicht gar nicht direkt betroffen sind.

Zum Thema des Handlungsspielraumes: Das Land Sachsen-Anhalt hat einen Erlass veröffentlicht am 04.03., … Und dort ist explizit drin, dass die Gesundheitsämter die Versorgungsgefährdung sich anzuschauen haben und dementsprechend dann doch einen Spielraum haben für die Entscheidung. Das bitte ich Sie, zu bedenken. …

Dann hatten Sie ja vorhin schon gesagt, dass dem Antrag nicht stattgegeben werden kann, weil die Unterschriften in ihrer Anzahl nicht passen würden. …, es wurden 469 Bürger, die dort unterschrieben haben, rechtmäßig oder unrechtmäßig von der Liste gestrichen. Das können wir nicht nachvollziehen. Wir haben also keine Streichliste bekommen, um selbst da drüber schauen zu können. …

Dann wurde … angesprochen, dass die Bewegung Halle … angeschrieben wurde, dass dieser Antrag aus verschiedenen Gründen nicht rechtens wäre. Wir haben all diese Punkte auch beantwortet und haben dazu keine Antwort bekommen.

Okay, jetzt noch kurz dazu, dass dieser Einwohnerantrag ja vom Prinzip jetzt ein Stück weit vom Land unterstützt wird, indem also diese Ermessensgrundlage da ist und vor allem eben auch die Versorgungssicherheitsgefährdung beleuchtet werden soll. Für uns bedeutet das an sich, dass der Einwohnerantrag hinfällig wäre, wir könnten den also auch einfach streichen, Sie müssen diese Arbeit sowieso tun. Wir wollen das aber nicht tun, weil immerhin haben wir weit über 3000 Leute auf Unterschriftenlisten unterschreiben lassen, die alle gesagt haben, wir wollen etwas tun dafür. Diese 3000 stammten nicht alle aus Halle und diese 3000 waren zum Teil auch doppelt dabei, wie wir es schon hatten, allerdings ist es doch eine riesen Anzahl von Menschen, die sich dafür eingesetzt haben. Das heißt, wir werden diesen Antrag also nicht zurücknehmen und wir gehen von einer Zustimmung Ihrerseits aus, da die Arbeit, wie gesagt, erledigt werden muss. Und damit bin ich am Ende, würde aber gerne noch mal der Gabriele Kleine das Wort erteilen. Danke.

Frau Müller (Die Linke, Stadtratsvorsitzende)

Frau Kleine, nur als Hinweis, ich orientiere mich hier ein bisschen an den Redezeiten, die auch den Stadträtinnen und Stadträten zur Verfügung stehen. Herr Schuppe hat jetzt die fünf Minuten ziemlich genau eingehalten, ich würde Sie auch bitten maximal fünf Minuten zu reden. Ansonsten würde ich Sie nach fünf Minuten auch unterbrechen an der Stelle. Vielen Dank.

Frau Kleine (Bewegung Halle, Initiator Einwohnermeldeantrag)

Ja, ich glaube, ich brauche die fünf Minuten gar nicht. Ich habe mir noch mal lange Gedanken gemacht über die Frage,… was hier heute eigentlich wirklich entschieden wird. Und bin zu dem Schluss gekommen, dass es gar nicht darum geht, ob Sie hier heute über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages entscheiden. Es geht auch nicht darum, ob die Argumente der Stadtverwaltung, warum dieser Einwohnerantrag unzulässig sein soll, zutreffen oder nicht, oder ob unsere auch dem Landesverwaltungsamt vorgetragene Argumente zutreffen. Es geht auch nicht darum, formal juristisch klären zu lassen, wer hier Recht hat.

Aus meiner Sicht suchen Sie mit dieser Argumentation, das Rausrechnen von Unterschriften, der Argumentation es handelt sich nicht um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, eigentlich nur um einen formalen Weg, um sich selbst aus einem Dilemma zu befreien. Rund 3000 Menschen … haben diesen Antrag unterzeichnet. Hatten den Mut, ihn zu unterzeichnen. Es wäre noch viel mehr. Wir haben sehr viele Menschen getroffen, die sich das einfach nicht getraut haben in der Öffentlichkeit ihren Namen preiszugeben, was ich finde, dass das schon einfach mal bemerkenswert ist. Ob diese Menschen nun aus Halle oder aus dem Saalekreis kommen ist doch eigentlich komplett egal. Auch die Einwohner aus dem Saalekreis brauchen das Gesundheitswesen der Stadt Halle. Sie können nicht einfach darüber hinweggehen, dass sich 3000 und mehr Menschen Sorgen um ihre Gesundheitsversorgung gemacht haben und Sorgen machen, um das, was hier als Folge einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht möglicherweise auf die Stadt Halle zukommen könnte.

Das Dilemma, von dem ich da gesprochen habe, aus dem Sie hier einen formalen Ausweg suchen, ist, dass immer deutlicher wird, auch in der Öffentlichkeit, dass die Corona-Politik falsch war, dass auch die Impfung mit einem therapeutischen Wirkstoff, der gar kein Impfstoff ist, gegen Covid nicht hilft. Ganz im Gegenteil. Es wird auch immer weiter offenbar, dass hier erheblicher Schaden entsteht. Sofern Sie das noch nicht wissen, bin ich davon überzeugt, dass vielen von Ihnen mindestens Zweifel gekommen sind. Und diese Zweifel, meine Damen und Herren, lassen sich nicht durch eine formale Entscheidung, die Sie heute treffen wollen, beruhigen. Sie befinden sich nicht in einer ausweglosen Lage. Aus jeder Lage kann ein Ausweg gefunden werden. Ich frage mich, ob Sie Angst haben vor den Folgen der Abkehr einer falschen Strategie. Ob Sie fürchten Ihr Gesicht zu verlieren. Einen Irrtum einzugestehen macht stark und glaubwürdig und ist ein Gewinn für jeden, der den Mut dazu hat.

Wenn Sie heute eine Entscheidung treffen, dann müssen Sie sich klarmachen, dass Sie die Entscheidung treffen sollten, das Beste für die Einwohner der Stadt Halle wie auch für die des Saalekreises zu tun. Oder tun Sie nur was man Ihnen befohlen hat? Fürchten Sie den Angriff derer, denen Sie glauben Folgen zu müssen?

Frau Müller

Frau Kleine, ich mahne mal ein bisschen Sachlichkeit an und Ihre Redezeit ist auch bald um.

Frau Kleine

Ich komme zum Schluss. Sie entscheiden heute nicht nur gegen 3000 Unterzeichner eines Antrages, Sie sind verantwortlich für die Pflegekräfte, denen im letzten Jahr noch so viel Applaus gezollt wurde und für alle Menschen in Halle und dem Saalekreis, die vom Dienst dieses Gesundheitswesens abhängig sind. Es bleibt zu hoffen, dass Sie über die Brücke gehen, die Ihnen das Land Sachsen-Anhalt in seiner Umsetzungsrichtlinie für Ordnung oder Erlass gebaut hat. Und dies mit Deutlichkeit zeigt, dass vor dem Hintergrund der anstehenden Ermessensentscheidungen sehr wohl Sie in Ihrer Entscheidung über die Folgen einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht Sorge tragen müssen und diese Folgen auch abzuwägen haben und das war das Anliegen der Bewegung Halle. Und ich kann einfach nur im Interesse der Einwohner dieser Stadt hoffen, dass Sie eine richtige Entscheidung treffen. Vielen Dank.

Frau Müller

Ich möchte darauf hinweisen, dass Unmut als auch Beifallsbekundungen auch der Tribüne untersagt sind. Vielen Dank. So und dann hat Herr Schreyer noch mal das Wort.

Herr Schreyer

…Wir werden, wenn der Stadtrat der Beschlussvorlage und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, natürlich entsprechend rechtlicher Anforderungen, eine öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung und der Gründe vornehmen und dagegen können Sie den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. Vielen Dank.

Frau Müller

Vielen Dank.
Herr Bürgermeister.

Herr Bürgermeister Geier

Ja, meine Damen und Herren, ich möchte hier auch noch mal ausdrücklich erklären, dass wir unser Ermessen bei der Überprüfung der betroffenen Personen nach Paragraf 20 Infektionsschutzgesetz nach besten Gewissen ausüben werden und das natürlich für uns die oberste Prämisse die Versorgungssicherheit unserer Bürger ist und deshalb werden wir jeden Einzelfall prüfen. Das möchte ich hier noch mal ausdrücklich betonen.

Frau Müller

Vielen Dank. Und wie Sie sehen ist dort an der Wand unsere Rednerliste. Jetzt funktioniert sie nämlich. Also, wer jetzt noch Wortbeiträge hat, kann sich jetzt in die Rednerliste eintragen und ich sehe hier zuerst Herrn Eric Eigendorf. Bitteschön.

Herr Eigendorf (SPD)

Vielen Dank Frau Vorsitzende. Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kleine, Sie haben gefragt, ob wir Angst haben. Und ich muss bekennen: Ja, ich habe Angst, aber nicht so, wie Sie das interpretiert haben, sondern ich habe Angst, dass das, was Sie hier veranstalten, die Delegitimierung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, die Verbreitung von Falschinformationen, dass das verfängt. Die Angst, kann ich für mich persönlich auch sagen, hält sich in Grenzen.

Anders als Sie das immer darstellen, repräsentieren Sie nicht die Mehrheit der Bevölkerung dieser Stadt. In jeder Woche lassen sich mehr Menschen dieser Stadt oder haben sich bisher mehr Menschen in dieser Stadt für eine Impfung, für den Schutz vor dieser Erkrankung, entschieden als bei Ihnen, bei Ihren vermeintlichen Spaziergängen, durch die Stadt gelaufen sind. Die Menschen in unserer Stadt wissen, welche Gefahren diese Erkrankung mit sich bringt, nicht nur für sie selber, sondern auch für ihre Freunde, ihre Angehörigen, ihre Familie und deswegen ist das, was die Verwaltung hier vorgeschlagen hat, aus unserer Sicht, aus Sicht der SPD, der richtige Weg. Nicht nur aus formaljuristischen Gründen, sondern für uns auch aus absoluter Überzeugung. Vielen Dank.

Frau Müller

Und dann haben wir als nächstes Herrn Raue.

Herr Raue (AfD)

Liebe Kollegen, lassen Sie uns trotz dem, dass Sie hier heute möglicherweise diesen Antrag ablehnen, auch gegen die Stimmen der AfD, der Bürgerinitiative an dieser Stelle danken und auch den vielen Menschen, die ihre Unterschrift und ihre Identität preisgegeben haben für ein Anliegen, was öffentlich stark diskreditiert wird, nämlich den Widerstand, den freien Widerstand gegen einen Impfzwang.

Und alle Bürger sind im Übrigen dazu auch selbst berechtigt, weil jeder hat natürlich für sich selbst die Verantwortung und viele Menschen wollen nicht, dass unser Staat die Verantwortung für sie und für ihre Gesundheit allein übernimmt. Das heißt, wir müssen diese Menschen auch ernst nehmen und insofern müssen wir auch die Bürger und die Bürgerinitiative insofern auch ernst nehmen, dass es nicht nur ein berechtigtes Anliegen war hier mit dieser Forderung aufzuschlagen, sondern dass diese Bürger, die an dieser Stelle ihre Unterschrift geleistet haben, auch ihre Sorge, nicht nur um ihre eigene Gesundheit, sondern auch die Sorge um das Gesundheitssystem, an sich zum Ausdruck gebracht haben. Wir müssen diesen Menschen auch Respekt zollen an dieser Stelle. Deswegen plädiere ich erstmal grundsätzlich dafür, diesen Antrag heute nicht abzulehnen, so mal, muss ich sagen, dass die Verwaltung aus meiner Sicht, und da teile ich durchaus auch das, was Frau Kleine gesagt hat, hier an dieser Stelle versucht eine Unzulässigkeit zu konstruieren, insbesondere mit der Behauptung, dass der Antrag eben aus formalen Gründen nicht zulässig sein soll. Wo ich tatsächlich ernsthafte Fragen habe und deswegen den Antrag dann auch verweisen möchte in den Hauptausschuss und in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales, ist vor allen Dingen auch die Frage der Unleserlichkeit von Unterschriften, ob das jetzt eine neue Maßgabe ist, ob eine Unterschrift, die im Prinzip ein Schriftzug ist, die muss gar nicht leserlich sein, die muss nur authentisch sein, ob das eine Maßgabe sein kann, um Personen auszusortieren und die aussortierten Personen sind im Prinzip so viele, dass der Antrag jetzt aus ihrer Sicht formal dann nicht mehr die Zulässigkeit erreicht, das muss jetzt kontrolliert werden, da müssen wir eben wirklich schauen …

Das heißt, an dieser Stelle müssen wir wirklich schauen und die AfD hat da jetzt auch Akteneinsicht beantragt, ob die Stadtverwaltung hier gegebenenfalls fehlerhaft gearbeitet hat und Unterschriften, die nach ihrer Maßgabe und nach ihrer Einschätzung unleserlich sind, vielleicht doch in irgendeiner Form leserlich und zuordbar sind. Also, das ist Punkt 1, den will ich unbedingt prüfen und der muss auch geprüft werden.

Und aus diesem Grund möchte ich eigentlich auch über diesen Antrag am heutigen Tage nicht entscheiden, sondern wir müssen erstmal sehen, ob der Sachverhalt sich wirklich so darstellt, wie sie ihn hier behaupten oder ob das nur eine Hilfskonstruktion ist, um dem Stadtrat hier einen Vorwand zu liefern, in der Sache nicht abstimmen zu müssen, sondern einfach aus formalen Gründen sich am Ende der, ich sage mal, der Auseinandersetzung mit dieser Systematik zu entziehen. Und im Übrigen, für den Fall, dass das jetzt aus irgendeinem Grund nicht so funktionieren sollte, dass wir den in den Hauptausschuss und Gesundheitsausschuss überweisen können, das weiß ich jetzt nicht, aber ich gehe davon aus, dass das geht, möchte ich hier an der Stelle auch noch mal ganz klar machen, es wäre auch nicht das erste Mal, dass der Stadtrat hier einen Beschluss fällt, der formal irgendwie unzulässig ist, in die Rechte des Oberbürgermeisters eingreift oder sonst wie. Entweder sei es, dass er das wusste, der Stadtrat, sozusagen in Kenntnis seiner Handlung oder in Unkenntnis seiner Handlung, es wäre also nicht das erste Mal. Aber, wir haben ein Präzedenzfall.

Grundsätzlich in Kenntnis seiner Handlung, möchte ich Sie erinnern an den Beschluss, der hier vor wenigen Monaten gefallen ist zu den Jugendfeuerwehrwarten, wo wir dann einfach gesagt haben, wir nehmen im Prinzip die Aufforderung des Landesverwaltungsamtes nicht ernst und bleiben bei unserem Beschluss, dass wir den Jugendfeuerwehrwarten eben die Summe, die den aus unserer Sicht satzungsmäßig zugeschrieben wurde, dass wir die beibehalten. Also, es wäre nicht das erste Mal und aus Respekt vor der Arbeit der Bürgerinitiative …

Frau Müller

Herr Raue, kommen Sie bitte zum Schluss.

Herr Raue

Ich sehe es, vielen Dank. Möchte ich Sie auffordern, hier heute die Anliegen der BI zu unterstützen. Vielen Dank

Frau Müller

… Und dann dürfte Herr Dr. Wend reden, bitte.

Herr Dr. Wend (Fraktion MitBürger & Die PARTEI?)

Herr Bürgermeister, Frau Vorsitzende, liebe Stadtratskolleginnen und Kollegen, ich habe lange überlegt, ob ich auf das Knöpfchen drücke aber ich habe es dann doch noch mal gemacht. Bevor ich das sage, was ich sagen wollte, ist meine Frage: Kann das wirklich verwiesen werden? Da war ich jetzt ein bisschen überrascht. Aber wenn dem so ist, dann ist dem so. Wir wollen allen Fragen, alle Möglichkeiten der demokratischen Behandlung zukommen lassen, das ist gar keine Frage.

Sie sagen dort, dass Sie hier ganz friedlich mit uns und unhysterisch über das Thema reden wollen, dabei ist schon der erste Satz, von dem Zusammenbruch des Gesundheitswesens, von dem Sie dort fantasieren, quatsch, ja. Wir haben wahrscheinlich im Gesundheitswesen circa vier, fünf Prozent Ungeimpfte. Ich weiß, dass von der Uniklinik Halle ungefähr der Impfstand bei 97 Prozent liegt. Das Gesundheitswesen bricht nicht zusammen. Das ist totaler Unfug.Halten Sie es einfach fest, alles andere ist Unfug.

Der nächste Punkt ist der, dass es also Leute gibt, die sich trauen und die sich nicht trauen, bei Ihnen zu unterschreiben. Das liegt nicht an uns. Das liegt an diesen Leuten. Die haben kein Arsch in der Buchse. Man kann hier klar seine Meinung sagen für uns gegen das Impfen. Es wird keiner dafür Tot geschlagen, es wird keiner dafür weggeschlossen. Das ist in der Demokratie möglich. Es wird keiner denunziert. Es ist einfach alles Unfug. Das konstatieren Sie auch.

So, jetzt rede ich und nicht Sie. Und dann sage ich noch was zur Impfung. Diese Impfung ist komplexer, als wir das am Anfang gedacht haben. Aber diese Impfung hilft. Und wenn Sie heute auf die Intensivstation gehen, dann sind die schwierigen und die schweren Verläufe die Ungeimpften. Diese Impfung schützt Leben. Das lassen Sie sich von jemanden sagen, der was davon versteht und, das traue ich mir jetzt auch zu sagen, mehr davon versteht als Sie und mehr dazu erlebt hat. Und das nehmen Sie sich mal zu Herzen bevor hier weiter Unfug erzählt wird. Und da teile ich die Angst mit Herrn Eigendorf, dass Sie vor Tatsachen die Augen verschließen und gleichzeitig mit dem Verschließen von Tatsachen so tun, als wenn Sie zu Unrecht in die Ecke gestellt würden. Das werden Sie nicht. Kommen Sie uns sachlich und klar entgegen, dann kriegen Sie jederzeit die Antwort. Und dass man sich an die Spielregeln halten muss, das ist selbstverständlich. Dankeschön.

Frau Müller

Ich sehe auf der Rednerliste keine weiteren Meldungen. Dann ist der Antrag in den Hauptausschuss verwiesen und damit beendet an der Stelle. In den Hauptausschuss und in den Sozial- und Gleichstellungsausschuss.

- Ende des Wortprotokolls -